Wurzelkanalbehandlung ( Endodontie):
Ein großer kariöser Defekt oder auch ein Zahntrauma (z.B. massiver Schlag gegen einen Zahn) kann eine Schädigung des Zahnnervens oder der Blutgefäße im Inneren des Zahnes zur Folge haben.
Diese Schädigung des Zahnnervens kann auch bei regelrechter Erstversorgung auch erst nach langer Zeit Symptome wie einen Aufbißschmerz, eine Schwellung im Zahnwurzelbereich („dicke Backe“) oder einen pulsierenden Schmerz im Zahninneren als Spätfolge haben. Eine Wurzelkanalbehandlung ist für den Erhalt des Zahnes dann unumgänglich. Dabei wird das Zahninnere mit Hilfe spezieller Wurzelkanalinstrumente vom Zahnnerv und dessen Blutgefäßen befreit. Dies geschieht je nach Vitalität des Zahnes entweder mit oder ohne Anästhesie. Sollte der Zahnwurzelkanal unangenehm riechen, ist dieser mit Bakterien besiedelt und eine medikamentöse Einlage in den Wurzelkanal ist bis zur Weiterbehandlung des Zahnes notwendig.
Der wurzelkanalbehandelte Zahn sollte jedoch nach Abschluss der Wurzelkanalbehandlung für seinen langfristigen Erhalt meist „überkront“ werden. Grund dafür sind die zum Teil großen Zahnhartsubstanzdefekte durch die Karies, welche ursächlich für die Wurzelkanalbehandlung ursächlich war und das daran anschließende hohe Risiko einer Zahnfraktur („Zahnbruch“). Bei nicht erfolgter Überkronung des Zahnes nach einer Wurzelkanalbehandlung kann dies eventuell nach einer Zahnhartsubstanzfraktur den Verlust des Zahnes zur Folge haben.